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Miet mich

Das YouCa kann von Jugendgruppen von Vereinen, Verbänden, Kooperationspartnern sowie politischen Jugendgruppen, die sich mit den im Café gelebten christlich-demokratischen Werten identifizieren.

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Räume und der Einrichtungsgegenstände verantwortlich. Er haftet für alle am Gebäude und seiner Einrichtung während der Nutzungszeit entstandenen Schäden!

Es dürfen keine eigenen Getränke zum Verkauf (Softdrinks, Wasser, Bier) zu den angemieteten Zeiten mitgebracht werden; „Sondergetränke“ nur nach Absprache mit der Caféleitung.

Der Mieter ist für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und der Lärmschutzverordnung verantwortlich. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass Anwohner nach 22 Uhr nicht durch vom Jugendcafé ausgehenden Lärm gestört werden.

Anfragen an:

Belegungskalender

Mietbedingungen

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